Darf man eigentlich nach Schätzen suchen?
Die Suche nach Schätzen ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Wenn man gezielt nach archäologisch bedeutsamen Dingen sucht, sollte man eine Suchgenehmigung beim zuständigen Denkmalamt beantragen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Funde einer wissenschaftlichen Bearbeitung zugeführt werden. Die meisten Denkmalämter freuen sich über jeden der aktiv bei der Erforschung der Heimatgeschichte mithelfen möchte und bieten sogar kostenlos spezielle Schulungen für Sondengänger an.
Rechtliche Situation in Deutschland[Bearbeiten]
Die rechtliche Situation ist in allen deutschen Bundesländern durch Denkmalschutzgesetze geregelt. Für die gezielte Suche nach Bodendenkmälern und vor allem das Graben auf solchen, ist eine Grabungs- oder Nachforschungsgenehmigung erforderlich, ansonsten drohen empfindliche Strafen. In einigen Bundesländern gilt es schon als Ordnungswidrigkeit, wenn man billigend in Kauf nimmt, auf Bodendenkmäler zu stoßen. Die Genehmigung wird von den unteren oder oberen Denkmalschutzbehörden oder den Landesdenkmalämtern erteilt und ist an Auflagen gebunden.
Nur in Bayern gehören die von Sondengängern entdeckten Funde gemäß § 984 BGB je zur Hälfte dem Entdecker und dem Grundeigentümer. In allen anderen Bundesländern gilt jedoch ein Schatzregal, nach dem derartige Funde an das Bundesland ohne Entschädigung des Grundstückseigentümers sowie des Finders fallen. In einigen Bundesländern z. B. Hessen erhalten die Finder allerdings eine Belohnung. Alle geschichtlichen und archäologischen Funde (dazu gehören in einigen Bundesländern auch bereits Relikte aus beiden Weltkriegen) sind nach den Denkmalschutzgesetzen den Denkmalbehörden zu melden."
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