Русский форум в Германии › Работа и Бизнес в Германии
В этом разделе обсуждаем ведение своего дела (бизнеса) в Германии и вопросы связанные с работой в Германии (договора, тарифы, зарплата и т.д.)
ОБЪЯВЛЕНИЯ В ЭТОМ РАЗДЕЛЕ БУДУТ УДАЛЯТЬСЯ!
▶ „Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz)“: Sie und Ihre Mitarbeiter benötigen allesamt die Belehrung durch das örtliche Gesundheitsamt. Der Arbeitgeber hat die Gesundheitszeugnisse aufzubewahren, ist verpflichtet, seine Mitarbeiter und im zweijährigen Abstand zu belehren. Dies wird dann unter Unterschrift des Arbeitnehmers auf der Rückseite der Bescheinigung vermerkt.
▶ „Reisegewerbekarte“: Die Reisegewerbekarte erlaubt Ihnen, ein Gewerbe ohne festen Sitz zu betreiben. Sie ist im zuständigen Bezirksamt erhältlich! Vorsicht: Wenn man seinen Truck über mehr als sechs Wochen am gleichen Ort betreibt, fällt man nicht mehr unter die Reisegewerbe-Verordnung! Auch, wenn man den Truck jeden Abend wegfährt.
▶ „Inspektionsbescheinigung des Lebensmittelaufsichtsamts“: Sobald man die Reisegewerbekarte erhalten hat, wird sich das zuständige Lebensmittelaufsichtsamt bei Ihnen wegen einer „Amtlichen Kontrolle der Lebensmittelüberwachung“ melden. Die Erstkontrolle verfolgt unter Terminvereinbarung – Zwischenkontrollen können je nach Anlass aber auch unerwartet erfolgen.
▶ Außerdem braucht man natürlich einen gültigen Führerschein (bis 3,5 Tonnen reicht Führerscheinklasse B) und eine Kfz-Versicherung für den Truck